windhager.eu

EU-Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit

Windhager HandelsgesmbH ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-GesetzWZG BGBl. I Nr. 59/2019 idgF) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für windhager.eu.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Linktitel ergänzen
    Derzeit fehlen vielen Links aussagekräftige -Attribute, sodass Screenreader-Nutzer*innen den Zweck der Verknüpfungen nicht eindeutig erkennen können.

  • ARIA-Labels für interaktive Elemente
    Buttons und Formularfelder besitzen keine oder ungültige ARIA-Labels, wodurch ihre Funktion für assistive Technologien nicht zuverlässig beschrieben wird.

  • Semantische Auszeichnung von Zitaten
    Zitate sind aktuell nicht mit dem -Element markiert, wodurch Screenreader und strukturierte Hilfsmittel sie nicht als Zitat identifizieren können.

  • Farbkontraste anpassen
    Die verwendeten Farben erfüllen nicht die Mindestkontrastverhältnisse (4,5 : 1 für Fließtext, 3 : 1 für großen Text), was die Lesbarkeit für sehbehinderte Personen einschränkt.

  • Barrierefreie Videoaufbereitung
    Videos enthalten keine Untertitel und keine Audiodeskriptionen; hör- und sehbehinderte Nutzer*innen können visuelle und auditive Inhalte daher nicht vollständig nachvollziehen.

  • Barrierefreie Navigation
    Die Hauptnavigation und Menüstruktur lassen sich derzeit nicht vollständig per Tastatur oder Screenreader steuern, sodass Nutzer*innen mit Assistenztechnologien nicht uneingeschränkt zwischen Seiten und Inhalten navigieren können.

  • Deskriptive Linktexte
    Es sind allgemeine Linktexte wie „mehr erfahren“ mit fehlendem Kontext vorhanden; die Links haben keinen aussagekräftigen Text, der Ziel und Inhalt der Verknüpfung klar beschreibt.

  • Konsistente Linktexte
    Es existieren identische Links auf derselben Seite mit unterschiedlichem Linktext. Dies kann zu Verwirrung und eingeschränkter Bedienbarkeit mit Screenreadern führen.

  • Überschriftenstruktur
    Die Struktur der Überschriften (H1–H5) ist aktuell nicht auf allen Seiten in aufsteigender Reihenfolge und identische Ebenen kommen mehrmals pro Seite vor.

  • Alt- und Title-Attribute für Bilder ergänzen
    Viele Bilder verfügen derzeit weder über ein -Attribut noch über ein -Attribut, wodurch assistive Technologien den Bildinhalt oder den Zweck der Grafik nicht beschreiben können.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.07.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Viucom GmbH vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 29.07.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen zusätzliche Barrieren auf unserer Website aufgefallen sein, können Sie sich gerne über folgende Kontaktdaten an uns wenden.

Postanschrift:
Windhager HandelsgesmbH
Industriestraße 2
A-5303 Thalgau

Telefon:
+43 6235 6161-0

E-Mail:
info@windhager.eu

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG-Beschwerdestelle nimmt Beschwerden elektronisch entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.