WINDHAGER HOME & GARDEN

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

abgeschlossen am nachstehenden Tage zwischen der Windhager Handelsgesellschaft m.b.H., Industriestraße 2, A-5303 Thalgau, FN 63036a, in weiterer Folge kurz „Windhager“ genannt und dem Partner nach erteilter digitaler Zustimmung


§ 1 Vorbemerkungen
Diese Vereinbarung beinhaltet Regelungen hinsichtlich der Verwendung von Bildmaterialien betreffend die von Windhager Online zur Verfügung gestellten Bilder. Parteieneinvernehmlich wird festgestellt, dass die vertragsgegenständlichen Lichtbilder, Verpackungen und Produktkennzeichnungen (in weiterer Folge das „Bildmaterial“) im geistigen Eigentum von Windhager stehen bzw. von Windhager exklusiv benützt werden dürfen. Zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung darf das „Bildmaterial“ wie folgt verwendet werden



§ 2 Rechtseinräumung
Windhager erteilt dem Partner am „Bildmaterial“ bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen Windhager und dem Partner, aus welchem Grunde immer, das vorerst unentgeltliche Benutzungsrecht am „Bildmaterial“ der vom Partner gekauften Produkte und Artikel, einschließlich des Rechtes zur Nutzung des „Bildmaterials“ in Online-Netzen, insbesondere dem Internet. Windhager bestätigt, selbst im Besitz der für die Rechtseinräumung erforderlichen Rechte am Vertragsgegenstand/Bildmaterial zu sein.



§ 3 Verpflichtung des Partners
Der Partner verpflichtet sich gegenüber Windhaber, dies bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung, das vertragsgegenständliche „Bildmaterial“ selbst oder durch Dritte zum Vertrieb und/oder zur Bewerbung der vertragsgegenständlichen Windhager-Produkte und Artikel zu verwenden. Diese Berechtigung geht auf Geschäftspartner des Partners nicht automatisch über. Der Partner ist vielmehr dazu verpflichtet, die vorherige schriftliche Zustimmung von Windhager dafür einzuholen, wenn das „Bildmaterial“ hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Windhager-Produkte und Artikel zum Vertrieb, zur Bewerbung und Veranschaulichung derselben an dritte natürliche oder juristische Personen weitergegeben werden soll. Der Partner verpflichtet sich dazu, Windhager unaufgefordert die eigenen Geschäftspartner mit vollständiger Firmenbezeichnung und Geschäftsadresse bekannt zu geben, soferne „Bildmaterial“ von Geschäftspartnern des Partners verwendet werden soll.



§ 4 Vertragsstrafe
Für den Fall der Zuwiderhandlung des Partners gegen die Bestimmungen dieses Vertrages vereinbaren die Vertragsteile eine verschuldensunabhängige und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,– pro Anlassfall und behält sich Windhager die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches ausdrücklich vor. Als Vertragsverletzung gelten insbesondere die unerlaubte Weitergabe des „Bildmateriales“, die Nicht-Offenlegung der Geschäftspartner des Partners bei Verwendung des „Bildmateriales“, die Veränderung des „Bildmaterials“ durch den Partner oder eine dritte Personen, in welcher Weise auch immer, wenn dadurch das äußere Erscheinungsbild des „Bildmateriales“ verändert wird. Die Vertragsstrafe ist auf erste schriftliche Anforderung von Windhager unverzüglich, längstens jedoch binnen 5 Banktagen an ein von Windhager namhaft zu machendes Empfängerkonto zu bezahlen.



§ 5 Dauer der Vereinbarung
Diese Vereinbarung wird auf vorerst unbestimmte Zeit geschlossen, endet längstens mit Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen Windhager und dem Partner. Die Berechtigung zur Verwendung des „Bildmateriales“ kann von Windhager einseitig und ohne Nennung von Gründen jederzeit widerrufen werden. Mit Beendigung dieser Vereinbarung, aus welchem Grunde immer, erlischt jedwedes Benutzungsrecht am vertragsgegenständlichen „Bildmaterial“ durch den Partner oder dessen Geschäftspartner, wovon der Partner seine eigenen Geschäftspartner unverzüglich zu informieren hat. Kommt der Partner trotz Aufforderung seitens Windhager seiner eigenen Mitteilungsverpflichtung gegenüber dem Geschäftspartnern nicht oder nicht rechtzeitig nach, so gilt eine weitere verschuldensunabhängige Vertragsstrafe, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt, in Höhe von weiteren € 5.000,– als vereinbart; die obigen Bestimmungen zur Vertragsstrafe gelten sinngemäß.



§ 6 Schlussbestimmungen
Durch diese Vereinbarung wird lediglich ein zeitlich befristetes und jederzeit widerrufbares Nutzungsrecht an dem „Bildmaterial“ an den Partner eingeräumt, weitere Rechte werden seitens Windhaber an den Partner nicht übertragen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht wirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen, welche vollinhaltlich aufrecht bleiben. Eine unwirksame oder nachträglich unwirksam gewordene Bestimmung wäre von Windhager durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Es gilt ausschließlich österreichisches Sachrecht als vereinbart, dies unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Windhager bleibt es vorbehalten, den Partner auch am Gericht seines Wohnsitzes, Unternehmenssitzes oder seiner Niederlassung zu verklagen. Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen seitens des Partners nicht auf Rechtsnachfolger über.